✉️ contact@visum-marokko.de
Einreise Marokko – Alle Einreisebestimmungen

Einreise Marokko – Alle Einreisebestimmungen

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Marokko einen gültigen Reisepass mit mindestens 6 Monate Restgültigkeit ab Einreisedatum und kein Visum für Aufenthalte bis 90 Tage. Ein Personalausweis reicht nicht aus. Dieser Leitfaden erklärt alle aktuellen Einreisebestimmungen für deutschsprachige Reisende.

Marokko eVisum Muster
Beispiel eines Morocco eVisa

Reisepass und Dokumente für die Einreise nach Marokko

Die Einreise nach Marokko erfordert einen gültigen, unbeschädigten Reisepass mit mindestens 6 Monate Restgültigkeit ab Einreisedatum und einer freien Seite für den Einreisestempel.

Wer nach Marokko einreisen möchte, braucht in erster Linie einen gültigen deutschen Reisepass. Dieser muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit die Einreise problemlos klappt. Der Reisepass darf nicht beschädigt sein – Einrisse, fehlende Seiten oder stark abgenutzte Deckel können dazu führen, dass marokkanische Grenzbeamte die Einreise verweigern.

Für die Einreise nach Marokko muss der Reisepass mindestens eine freie Seite enthalten, die für den Einreisestempel benötigt wird. Reisende, deren Passseiten bereits vollgestempelt sind, sollten rechtzeitig einen neuen Reisepass beantragen. Es empfiehlt sich, neben dem Reisepass auch eine Kopie des Rückflugtickets und der Hotelreservierung griffbereit mitzuführen – diese Dokumente werden an der Grenze häufig verlangt.

Wichtige Dokumente für die Einreise nach Marokko:

  • Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate Restgültigkeit)
  • Ausgefülltes Einreiseformular (Landing Card)
  • Rückflugticket oder Weiterreiseticket
  • Hotelreservierung oder Einladungsschreiben
  • Nachweis ausreichender Finanzmittel

Reisepass-Gültigkeit: Die 6-Monats-Regel

Die Einreisebestimmungen für Marokko verlangen, dass der Reisepass ab dem Einreisedatum noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um das Einreisedatum handelt – nicht um das Abreisedatum. Wer also beispielsweise am 15. August 2026 einreist, benötigt einen Reisepass, der mindestens bis zum 15. Februar 2027 gültig ist.

Wird diese Frist nicht erfüllt, droht die Abweisung an der Grenze. Die Fluggesellschaft kann bereits die Mitnahme verweigern, wenn die Passgültigkeit nicht ausreicht. Es ist daher ratsam, die Gültigkeit des Reisepasses bereits bei der Reiseplanung zu prüfen und gegebenenfalls frühzeitig einen neuen Pass zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Wohnort zwischen 4 und 8 Wochen.

Einreise mit Personalausweis – ist das möglich?

Nein – mit einem deutschen Personalausweis können Sie nicht nach Marokko einreisen. Weder zur Ein- noch zur Ausreise wird der Personalausweis akzeptiert. Marokko verlangt zwingend einen gültigen Reisepass.

Diese Regelung gilt für alle marokkanischen Grenzübergänge – sowohl an Flughäfen als auch an Land- und Seegrenzen. Auch als zusätzlicher Identifikationsnachweis neben dem Reisepass wird der Personalausweis bei der Grenzkontrolle nicht anerkannt. Kinder benötigen ebenfalls einen eigenen Kinderreisepass; der Eintrag im elterlichen Reisepass ist für die Einreise nach Marokko nicht mehr ausreichend.

Einreise mit vorläufigem Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass ist grundsätzlich für die Einreise nach Marokko gültig, sofern er die Mindestgültigkeit von 6 Monaten erfüllt. Allerdings kann es bei einzelnen Fluggesellschaften oder bei der Rückreise über Drittländer zu Problemen kommen. Manche Transitländer akzeptieren keinen vorläufigen Reisepass. Daher gilt: Wer nur einen vorläufigen Reisepass besitzt, sollte die Einreisebestimmungen aller Transitländer im Voraus prüfen. Die beste Empfehlung bleibt, rechtzeitig einen regulären biometrischen Reisepass zu beantragen.

Visumpflicht für Deutsche: Visumfrei bis 90 Tage

Deutsche Staatsbürger benötigen für touristische und geschäftliche Aufenthalte bis zu 90 Tagen kein Visum für Marokko – ein gültiger Reisepass genügt.

Die Einreise nach Marokko ist für deutsche Staatsbürger ohne Visum möglich, solange der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Diese visumfreie Regelung gilt sowohl für touristische als auch für geschäftliche Zwecke. Die 90 Tage werden innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen berechnet – wer also beispielsweise 60 Tage in Marokko war und ausreist, kann frühestens nach Ablauf der verbleibenden 30 Tage erneut visumfrei einreisen.

Für Aufenthalte, die über 90 Tage hinausgehen, ist ein Visum erforderlich. Dieses muss vor der Reise bei der marokkanischen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat beantragt werden. Wer plant, länger in Marokko zu bleiben, sollte sich rechtzeitig über die Visumkosten für Marokko informieren und den Antrag rechtzeitig einreichen.

Für bestimmte Aufenthaltszwecke wie Studium, Arbeit oder Forschung ist in jedem Fall ein Visum notwendig, auch wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert. Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie in unserem Ratgeber Visum für Marokko beantragen.

Aufenthaltsdauer und Verlängerung über 90 Tage

Wer seinen Aufenthalt in Marokko über die erlaubten 90 Tage hinaus verlängern möchte, kann sich an die Ausländerpolizei (Bureau des Étrangers) wenden. Die Verlängerung wird in der Regel für weitere 90 Tage gewährt, ist aber nicht automatisch. Ein begründeter Antrag ist erforderlich – zum Beispiel ein Arbeitsvertrag, eine Immatrikulationsbescheinigung oder ein Nachweis über familiäre Bindungen.

Wird die 90-Tage-Frist ohne Genehmigung überschritten, drohen Geldbußen und im Wiederholungsfall ein Einreiseverbot. Die marokkanischen Behörden kontrollieren die Aufenthaltsdauer bei der Ausreise genau. Reisende, die sich zu lange im Land aufgehalten haben, werden an der Grenze auf die Fristüberschreitung hingewiesen und müssen mit einer Strafgebühr rechnen. In besonders schweren Fällen kann ein vorübergehendes Einreiseverbot von bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Einreiseformular (Landing Card) ausfüllen

Bei der Einreise nach Marokko muss jeder Reisende ein Einreiseformular (Landing Card) ausfüllen – erhältlich im Flugzeug oder am Grenzschalter in Englisch oder Französisch.

Das Einreiseformular wird in der Regel während des Fluges von der Besatzung verteilt. Es kann auch direkt am Grenzschalter am Flughafen ausgefüllt werden. Das Formular ist in englischer und französischer Sprache erhältlich – Deutsch steht nicht zur Verfügung. Es empfiehlt sich, einen Kugelschreifer ins Handgepäck zu legen, um das Formular bequem ausfüllen zu können.

Folgende Angaben werden auf dem Einreiseformular abgefragt:

  • Vor- und Nachname (wie im Reisepass)
  • Geburtsdatum und Nationalität
  • Passnummer
  • Beruf
  • Aufenthaltsadresse in Marokko (Hotelname und -adresse)
  • Rück- oder Weiterreisedatum
  • Flugnummer

Das ausgefüllte Formular wird zusammen mit dem Reisepass bei der Grenzkontrolle abgegeben. Reisende sollten darauf achten, die Angaben sorgfältig und leserlich auszufüllen – unvollständige oder unleserliche Formulare können zu Verzögerungen bei der Grenzkontrolle führen. Wer den Flughafen in Marokko verlässt, ohne das Formular abzugeben, muss damit rechnen, bei der Ausreise kontrolliert zu werden.

Zollbestimmungen und Devisen bei der Einreise

Bei der Einreise nach Marokko gilt eine Devisen-Deklarationspflicht ab 100.000 MAD (ca. 9.000 EUR) und ein Bargeldlimit von 2.000 MAD für marokkanische Dirham.

Die Zollbestimmungen bei der Einreise nach Marokko sind für viele Reisende ein wichtiges Thema. Neben den Devisenregelungen gibt es klare Vorgaben, welche Waren in welchen Mengen eingeführt werden dürfen. Wer sich vor der Reise informiert, vermeidet unangenehme Überraschungen am Flughafen.

Devisen-Deklarationspflicht ab 100.000 MAD

Wer mehr als 100.000 MAD (Marokkanische Dirham) oder den Gegenwert in einer anderen Währung einführt, muss dies bei der Einreise deklarieren. Derzeit entsprechen 100.000 MAD etwa 9.000 EUR – der genaue Wechselkurs schwagt jedoch. Die Deklaration erfolgt auf einem Formular, das am Grenzschalter erhältlich ist.

Das ausgefüllte Deklarationsformular muss bei der Ausreise wieder vorgelegt werden, um nachzuweisen, dass die Mittel rechtmäßig wieder ausgeführt werden. Wer die Deklarationspflicht missachtet, riskiert nicht nur die Konfiszierung des nicht deklarierten Betrags, sondern auch Geldstrafen. Es ist empfehlenswert, nur die tatsächlich benötigte Bargeldmenge mitzuführen und auf Kreditkarten oder Reiseschecks als Alternative zurückzugreifen.

Wichtig: Marokkanische Dirham dürfen nicht ins Ausland ausgeführt werden. Reisende können nicht ausgegebene Dirham am Flughafen vor der Ausreise wieder umtauschen – gegen Vorlage des Umtauschbelegs vom Einreisetag.

Zollfreie Einfuhr: Alkohol, Tabak und Geschenke

Die folgenden Freimengen gelten für die Einreise nach Marokko:

Ware Zollfreie Menge
Spirituosen 1 Liter
Wein 1 Liter
Tabak 200 Gramm
Geschenke Bis 2.000 MAD Wert

Zusätzlich zu den genannten Freimengen dürfen Reisende persönliche Gegenstände wie Kleidung, Elektronik und Toilettenartikel in angemessenen Mengen zollfrei einführen. Waren, die offensichtlich zum Wiederverkauf bestimmt sind, können von den Zollbeamten beschlagnahmt werden.

Verbotene Waren und Medikamente

Die Einreisebestimmungen für Marokko verbieten die Einfuhr bestimmter Gegenstände. Zu den verbotenen Waren gehören:

  • Drohnen aller Art – auch kleine Freizeitdrohnen
  • Waffen und Munition (ohne Genehmigung)
  • Sprechfunkgeräte und Störsender
  • Bestimmte Pflanzen und tierische Produkte
  • Pornografisches Material
  • Politisch oder religiös brisante Schriften

Die Einfuhr von Drohnen ist ein häufig unterschätztes Thema. Auch kleine Drohnen werden am Flughafen konfisziert und können nicht zurückgelassen oder nachgesandt werden. Wer eine Drohne mit nach Marokko nehmen möchte, benötigt eine Genehmigung des marokkanischen Luftfahrtministeriums – diese wird in der Praxis nur für professionelle Film- und Forschungsprojekte erteilt.

Medikamente dürfen nur in persönlicher, reiseüblicher Menge und nur mit ärztlicher Verschreibung eingeführt werden. Es ist ratsam, eine ärztliche Bescheinigung in englischer oder französischer Sprache mitzuführen, die den Bedarf der Medikamente bestätigt. Betäubungsmittel unterliegen besonders strengen Kontrollen – hier sollte vor der Reise eine schriftliche Genehmigung der marokkanischen Botschaft eingeholt werden.

Gesundheitsvorschriften und Impfungen für Marokko

Für die Einreise nach Marokko sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, jedoch werden Impfungen gegen Hepatitis A/B, Typhus und Tollwut vom Auswärtigen Amt empfohlen.

Wer nach Marokko reist, sollte sich rechtzeitig über empfohlene Impfungen informieren. Die folgenden Impfungen werden für Marokko-Reisende empfohlen:

  • Hepatitis A – empfohlen für alle Reisenden
  • Hepatitis B – empfohlen bei längeren Aufenthalten oder Kontakt mit Einheimischen
  • Typhus – empfohlen bei Reisen abseits touristischer Zentren
  • Tollwut – empfohlen bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten
  • Tetanus/Diphtherie – Auffrischung empfohlen, falls älter als 10 Jahre

Ein wichtiges Thema bei der Einreise nach Marokko ist die Trinkwasserqualität. Vom Trinken von Leitungswasser wird abgeraten – Reisende sollten ausschließlich Flaschenwasser konsumieren und auch zum Zähneputzen verwenden. Eiswürfel in Getränken sollten vermieden werden, es sei denn, sie wurden industriell hergestellt.

Eine gut ausgestattete Reiseapotheke gehört in jedes Gepäck. Neben den persönlichen Medikamenten sollten Mittel gegen Durchfall, Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor, Mückenschutz und ein kleines Erste-Hilfe-Set mitgeführt werden. Detaillierte Gesundheitshinweise finden Sie in unserem Ratgeber zu Gesundheitshinweisen für Marokko.

Einreise mit Kindern und Minderjährigen

Kinder benötigen für die Einreise nach Marokko einen eigenen Reisepass; bei alleiniger Reise mit einem Elternteil ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils erforderlich.

Für die Einreise nach Marokko mit Kindern gelten besondere Regelungen. Jedes Kind – auch Säuglinge und Kleinkinder – benötigt einen eigenen Kinderreisepass oder Reisepass. Ein Eintrag im Reisepass der Eltern ist für die Einreise nach Marokko nicht mehr ausreichend. Der Kinderreisepass muss ebenfalls die 6-Monats-Regel erfüllen.

Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, wird an der Grenze eine schriftliche Vollmacht des anderen Elternteils verlangt. Diese Vollmacht sollte ideally notariell beglaubigt sein und in englischer oder französischer Sprache verfasst werden. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name und Geburtsdatum des Kindes
  • Name und Kontaktdaten des nicht reisenden Elternteils
  • Reisedaten und Reiseziel
  • Unterschrift des nicht reisenden Elternteils

Auch die Geburtsurkunde des Kindes sollte mitgeführt werden – am besten als beglaubigte Kopie in englischer oder französischer Übersetzung. Bei allein reisenden Minderjährigen (ohne Eltern) wird zusätzlich eine Vollmacht beider Elternteile benötigt. Kinder unter 18 Jahren, die marokkanische Staatsbürger sind, benötigen besondere Dokumente – dazu zählt unter anderem die Einverständniserklärung beider Elternteile für die Ausreise aus Marokko.

Einreise mit Auto oder Fähre nach Marokko

Die Einreise nach Marokko mit dem eigenen Fahrzeug ist über Fähren ab Spanien möglich; das Fahrzeug darf bis zu 6 Monate zollfrei eingeführt werden.

Wer die Einreise nach Marokko mit dem eigenen Auto plant, hat mehrere Möglichkeiten. Die häufigsten Fährverbindungen bestehen ab Spanien:

  • Algeciras – Tanger Med (ca. 1,5-2 Stunden, mehrere Abfahrten täglich)
  • Barcelona – Tanger Med (ca. 30 Stunden, Nachtüberfahrt)
  • Almería – Nador (ca. 6-8 Stunden)
  • Motril – Al Hoceima (ca. 5-7 Stunden)

Die Einreise mit dem eigenen Fahrzeug erfordert einige zusätzliche Dokumente. Neben dem Reisepass benötigen Fahrzeugführer den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und eine Grüne Versicherungskarte mit Marokko-Abdeckung. Wer keine Grüne Karte mit Marokko-Gültigkeit besitzt, kann am Hafen eine Grenzversicherung abschließen.

Das Fahrzeug darf bis zu 6 Monate zollfrei in Marokko eingeführt werden. Dafür wird ein sogenanntes Carnet de Passage (auch: Zollpassierschein) benötigt, das vor der Reise beim ADAC oder dem Deutschen Automobil-Club beantragt werden sollte. Dieses Dokument bescheinigt, dass das Fahrzeug wieder ausgeführt wird. Wer das Fahrzeug nicht fristgerecht ausführt, muss mit erheblichen Zollgebühren rechnen.

Für Reisende, die regelmäßig mit dem Auto nach Marokko einreisen, empfiehlt es sich, die aktuellen Fährpreise und Buchungsmöglichkeiten frühzeitig zu vergleichen. In der Hochsaison (Juli/August und zu den marokkanischen Schulferien) sind die Fähren oft wochenlang ausgebucht. Mehr zu den wichtigsten Ankunftsorten finden Sie in unseren Informationen zu Flughäfen in Marokko.

Checkliste: Das brauchen Sie für die Einreise nach Marokko

Für eine problemlose Einreise nach Marokko genügen 5 Dokumente: gültiger Reisepass (6 Monate), ausgefülltes Einreiseformular, Rückflugticket, Hotelreservierung und Nachweis ausreichender Finanzmittel.

Die folgende Checkliste hilft Ihnen, alle Dokumente für die Einreise nach Marokko vollständig zusammenzustellen:

Pflichtdokumente:

  • Reisepass – gültig, unbeschädigt, mindestens 6 Monate ab Einreisedatum
  • Freie Passseite für den Einreisestempel
  • Einreiseformular (Landing Card) – im Flugzeug oder am Grenzschalter ausfüllen
  • Rückflugticket oder Weiterreiseticket

Empfohlene Dokumente:

  • Hotelreservierung oder Einladungsschreiben
  • Nachweis ausreichender Finanzmittel (Kontoauszuge, Kreditkarte)
  • Reiseversicherungsnachweis (Auslandskrankenversicherung)
  • Kopie des Reisepasses (getrennt vom Original aufbewahren)
  • Internationale Führerschein (falls geplant, Auto zu fahren)

Zusätzlich bei Reisen mit Kindern:

  • Kinderreisepass des Kindes (gültig, 6 Monate)
  • Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie)
  • Vollmacht des nicht reisenden Elternteils (notariell beglaubigt)

Zusätzlich bei Einreise mit dem eigenen Fahrzeug:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Grüne Versicherungskarte mit Marokko-Abdeckung
  • Carnet de Passage (Zollpassierschein)
  • Internationaler Führerschein

Gesundheit:

  • Reiseapotheke (Durchfallmittel, Sonnencreme, Mückenschutz)
  • Auslandskrankenversicherung (inkl. Rückholversicherung)
  • Ärztliche Bescheinigung für mitgeführte Medikamente

Häufige Fehler bei der Einreise nach Marokko vermeiden

Die häufigsten Einreisefehler in Marokko sind: abgelaufener Reisepass (unter 6 Monaten), fehlende Devisendeklaration und das Mitführen verbotener Waren wie Drohnen.

Wer sich rechtzeitig informiert, kann die meisten Probleme bei der Einreise nach Marokko vermeiden. Die folgenden Fehler kommen besonders häufig vor:

1. Reisepassgültigkeit nicht geprüft
Der häufigste Fehler überhaupt. Viele Reisende prüfen nur das Ablaufdatum ihres Reisepasses und vergessen die 6-Monats-Regel. Ein Reisepass, der beispielsweise am 1. Oktober 2026 abläuft, ist für die Einreise nach Marokko erst ab dem 1. April 2026 zu kurz gültig. Konsequenz: Abweisung an der Grenze und stornierte Reise.

2. Mitführen einer Drohne
Drohnen sind in Marokko verboten – ohne Ausnahme. Viele Freizeitpiloten unterschätzen dieses Verbot und versuchen, ihre Drohne im Handgepäck oder Koffer einzuschmuggeln. Am Flughafen werden Gepäckstücke geröntgt, und die Drohne wird mit Sicherheit entdeckt. Die Konsequenz: Konfiszierung ohne Entschädigung und mögliche Geldstrafe.

3. Devisen nicht deklariert
Wer mehr als 100.000 MAD (ca. 9.000 EUR) mitführt und dies nicht deklariert, riskiert die Konfiszierung des gesamten Betrags und zusätzliche Geldstrafen. Die Deklaration ist einfach und schnell erledigt – das Formular erhalten Sie am Grenzschalter.

4. Kein Rückflugticket
Marokkanische Grenzbeamte verlangen häufig den Nachweis einer Rück- oder Weiterreise. Wer kein Rückflugticket vorzeigen kann, riskiert eine längere Befragung oder im schlimmsten Fall die Einreiseverweigerung. Es empfiehlt sich, das Ticket ausgedruckt mitzuführen – nicht nur auf dem Smartphone.

5. Personalausweis statt Reisepass
Ein besonders ärgerlicher Fehler, der sich leicht vermeiden lässt. Der deutsche Personalausweis wird in Marokko nicht als Reisedokument anerkannt. Wer nur den Personalausweis dabei hat, wird an der Grenze abgewiesen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Brauche ich ein Visum für Marokko als Deutscher?
Nein, deutsche Staatsbürger benötigen für touristische und geschäftliche Aufenthalte bis zu 90 Tagen kein Visum für Marokko. Es genügt ein gültiger Reisepass mit mindestens 6 Monate Restgültigkeit. Für Aufenthalte über 90 Tage hinaus ist ein Visum erforderlich, das vor der Reise bei der marokkanischen Botschaft beantragt werden muss. Mehr dazu erfahren Sie in unseren Informationen zum [Marokko-Visum](https://visum-marokko.de/marokko-visum/).
Wie lange muss der Reisepass für Marokko gültig sein?
Der Reisepass muss ab dem Einreisedatum noch mindestens 6 Monate gültig sein. Es zählt das Einreisedatum, nicht das Abreisedatum. Wer diese Frist nicht erfüllt, wird an der Grenze abgewiesen. Die Fluggesellschaft kann bereits die Mitnahme verweigern.
Kann ich mit dem Personalausweis nach Marokko einreisen?
Nein, ein deutscher Personalausweis reicht für die Einreise nach Marokko nicht aus. Marokko verlangt zwingend einen gültigen Reisepass. Der Personalausweis wird weder zur Einreise noch als zusätzlicher Identifikationsnachweis akzeptiert. Auch Kinder benötigen einen eigenen Kinderreisepass.
Welche Impfungen brauche ich für Marokko?
Für die Einreise nach Marokko sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch Impfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus und Tollwut. Auch eine Auffrischung von Tetanus und Diphtherie sollte überprüft werden. Eine individuelle Reiseberatung beim Tropeninstitut ist empfehlenswert.
Was darf ich zollfrei nach Marokko einführen?
Zollfrei eingeführt werden dürfen: 1 Liter Spirituosen, 1 Liter Wein, 200 Gramm Tabak und Geschenke bis zu einem Wert von 2.000 MAD. Persönliche Gegenstände wie Kleidung und Elektronik sind in reiseüblichen Mengen erlaubt. Waren zum Wiederverkauf müssen deklariert werden.
Muss ich Bargeld bei der Einreise deklarieren?
Ja, wer mehr als 100.000 MAD (ca. 9.000 EUR) oder den Gegenwert in Fremdwährung mitführt, muss dies bei der Einreise deklarieren. Das Deklarationsformular erhalten Sie am Grenzschalter. Bei der Ausreise muss das Formular wieder vorgelegt werden. Wird die Deklarationspflicht missachtet, drohen Geldstrafen und die Konfiszierung des nicht deklarierten Betrags.
Wie fülle ich das Einreiseformular aus?
Das Einreiseformular (Landing Card) wird im Flugzeug oder am Grenzschalter verteilt. Es ist in Englisch und Französisch verfügbar. Sie müssen Ihren Namen, Ihre Passnummer, die Aufenthaltsadresse in Marokko und das Rückflugdatum angeben. Nehmen Sie einen Kugelschreifer mit ins Handgepäck und füllen Sie das Formular sorgfältig und leserlich aus.
Was passiert, wenn ich länger als 90 Tage bleibe?
Wer die erlaubten 90 Tage ohne Genehmigung überschreitet, muss bei der Ausreise mit Geldbußen rechnen. Im Wiederholungsfall kann ein Einreiseverbot von bis zu 5 Jahren verhängt werden. Wer seinen Aufenthalt verlängern möchte, kann einen Antrag bei der Ausländerpolizei (Bureau des Étrangers) stellen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Hinweisen zur [Verlängerung des Marokko-Visums](https://visum-marokko.de/marokko-visum-verlaengern/).
Kann ich mit dem Auto nach Marokko einreisen?
Ja, die Einreise mit dem eigenen Fahrzeug ist über Fähren ab Spanien möglich. Die häufigsten Verbindungen bestehen ab Algeciras nach Tanger Med und ab Barcelona nach Tanger Med. Sie benötigen einen gültigen Reisepass, den Fahrzeugschein, eine Grüne Versicherungskarte mit Marokko-Abdeckung und ein Carnet de Passage. Das Fahrzeug darf bis zu 6 Monate zollfrei eingeführt werden.
Was brauche ich für die Einreise nach Marokko?
Für die Einreise benötigen Sie: einen gültigen Reisepass (mindestens 6 Monate Restgültigkeit), ein ausgefülltes Einreiseformular, ein Rückflugticket, eine Hotelreservierung oder Einladung und ideally einen Nachweis ausreichender Finanzmittel. Eine Auslandskrankenversicherung ist zwar nicht Pflicht, wird aber dringend empfohlen. Nutzen Sie unsere Checkliste weiter oben in diesem Artikel.
Muss ich als Deutsch-Marokkaner einen marokkanischen Ausweis mitführen?
Marokkanische Doppelstaatsbürger ab 16 Jahren benötigen bei der Einreise nach Marokko die Carte Nationale d’Identité Électronique (CNIE) – den marokkanischen nationalen Personalausweis. Ohne diesen kann es zu Problemen bei der Einreise kommen. Besonders wichtig: Wer als Deutsch-Marokkaner aus Marokko ausreisen möchte, benötigt zusätzlich einen gültigen deutschen Reisepass. Ohne den deutschen Pass kann die Ausreise verweigert werden.
Darf ich Medikamente nach Marokko einführen?
Ja, Medikamente dürfen in persönlicher, reiseüblicher Menge eingeführt werden. Sie benötigen jedoch eine ärztliche Verschreibung oder Bescheinigung, ideally in englischer oder französischer Sprache. Betäubungsmittel unterliegen besonderen Kontrollen – hier sollte vor der Reise eine Genehmigung der marokkanischen Botschaft eingeholt werden. Führen Sie Medikamente immer im Handgepäck mit.

Die häufigsten Fragen zur Einreise nach Marokko betreffen Visumpflicht (nein, bis 90 Tage), Reisepass-Gültigkeit (6 Monate) und Personalausweis (nicht ausreichend).


Stand: Juli 2026 – Änderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amtes unter auswaertiges-amt.de. Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.

Mit KI zusammenfassen

Öffnet die gewählte KI mit einer fertigen Aufforderung, diesen Artikel zusammenzufassen. Sie entscheiden über das Absenden.

Werner Klein

Author: Werner Klein

Werner Klein ist Nordafrika-Reisejournalist aus Kassel mit umfassender Erfahrung in Marokko. Er kennt Marrakesch, die Sahara und die Kuestenstaedte genau und teilt sein Wissen ueber visafreie Einreise und die besten Reiserouten fuer Deutsche.